Aufhebungsvertrag Karlsruhe – Kanzlei Honold & Partner in Karlsruhe

Aufhebungsvertrag Karlsruhe

Schneller raus aus dem Arbeitsverhältnis – aber zu welchem Preis? Wir prüfen den Aufhebungsvertrag, bevor Sie unterschreiben.

Im Überblick

Alles zum Thema Aufhebungsvertrag: Das müssen Sie wissen in Karlsruhe

Sie möchten schnell aus Ihrem jetzigen Beschäftigungsverhältnis in Karlsruhe raus – und das am besten ohne die Einhaltung langwieriger Fristen? Dann ist unter Umständen ein Aufhebungsvertrag genau das Richtige für Sie. Erfahren Sie auf dieser Sonderseite, wann es Sinn macht, einen Aufhebungsvertrag einer Kündigung vorzuziehen und welche Folgen damit verbunden sein können.

Ihr Arbeitsverhältnis können Sie in Karlsruhe grundsätzlich sowohl mit einem Aufhebungsvertrag als auch mit einer Kündigung beenden. Was sich in Ihrem konkreten Fall besser anbietet, ist dabei immer von Ihrer individuellen Ausgangslage abhängig. Entscheidend sind beispielsweise die Fragen, wie schnell Sie aus Ihrem jetzigen Job rauswollen und ob Sie womöglich bereits eine Folgebeschäftigung haben. Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie nämlich die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine persönliche und auf Ihre Situation abgestimmte Beratung wünschen. Als eine der kompetenzführenden Kanzleien in Karlsruhe haben wir uns auf die Themen Aufhebungsvertrag und Kündigung spezialisiert, wodurch wir Sie optimal beraten können.

Aufhebungsvertrag Karlsruhe – Beratung bei Honold & Partner

Seit 1911 in Karlsruhe

Über 100 Jahre Kanzleigeschichte am Standort Karlsruhe – gewachsene Erfahrung, feste Ansprechpartner und ein Netzwerk, das trägt.

Fachanwälte statt Allrounder

18 Fachanwaltschaften und Tätigkeitsschwerpunkte unter einem Dach. Ihr Fall landet bei der Anwältin oder dem Anwalt, der genau dieses Gebiet täglich bearbeitet.

Kooperationspartner

Enge Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft Buchstelle Oberrhein – rechtliche und steuerliche Fragen aus einer Hand.

Beratung & Vertretung

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser in Karlsruhe?

Mit einem Aufhebungsvertrag ist der Weg in ein neues Arbeitsverhältnis in Karlsruhe meist deutlich schneller frei als mit einer Kündigung. Auch kommen beim Aufhebungsvertrag anders als bei der einseitig erklärten Kündigung beide Parteien an den Verhandlungstisch, wodurch sich mehr Gestaltungsspielraum und weitere Vorteile ergeben – in manchen Situationen aber auch Nachteile. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich in Karlsruhe zu diesem Thema beraten lassen, bevor Sie eine derart folgenschwere Entscheidung treffen.

Aufhebungsvertrag Karlsruhe – Honold & Partner Rechtsanwälte
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Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag in Karlsruhe?

Wie bereits erwähnt, ist einer der Vorteile, wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag aufgelöst wird, dass keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und Sie in Karlsruhe dadurch schneller einen neuen Job antreten können.

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags in Karlsruhe auf einen Blick:

  • Wegfall der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen
  • Mehr Gestaltungsspielraum für individuelle Vereinbarungen
  • Möglichkeit des Aushandelns eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Chance auf die Zahlung einer angemessenen Abfindung
Das Team der Kanzlei Honold & Partner in Karlsruhe
Im Detail

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag in Karlsruhe?

Vor dem Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages in Karlsruhe sollten Sie sich auch über die möglichen Nachteile im Klaren sein.

Die Nachteile eines Aufhebungsvertrags in Karlsruhe auf einen Blick:

  • Freiwilliger Verzicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz
  • Ausschluss der Möglichkeit auf Einlegen einer Kündigungsschutzklage
  • Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld für die ersten zwölf Wochen
  • Gegebenenfalls Verrechnung des Arbeitslosengeldes mit erhaltener Abfindung
Kanzlei Karlsruhe

Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag: Droht eine Sperrfrist in Karlsruhe?

Wie bereits unter den Nachteilen aufgezählt, verkürzt sich mit dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags in Karlsruhe Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Gesetzgeber bestraft Sie für die freiwillige Aufgabe Ihres Arbeitsplatzes mit einer zwölfwöchigen Sperrfrist. In dieser Zeit stehen Ihnen ähnlich wie nach einer selbst eingereichten Kündigung keine Bezüge zu. Bis zum Beginn der Sperrzeit laufen Sie unter Umständen außerdem Gefahr, dass Ihre Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird.

Wenn Sie also noch keine neue Anstellung haben, stehen Sie durch den Aufhebungsvertrag in Karlsruhe im schlimmsten Fall ohne Einkommen und Arbeitslosengeld da.

Aufhebungsvertrag Karlsruhe – anwaltliche Beratung in Karlsruhe

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