Abmahnung Karlsruhe
Abmahnung im Briefkasten? Wir prüfen das Schreiben, besprechen Ihre Möglichkeiten und sagen Ihnen ehrlich, was sich lohnt.
Abmahnung erhalten? – So reagieren Sie richtig in Karlsruhe
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie angemessen auf das Schreiben reagieren und wie Sie sich mithilfe unserer Kanzlei in Karlsruhe gegen willkürliche Abmahnungen zur Wehr setzen können.
Als eine der traditionsreichsten Kanzleien für Arbeitsrecht in Karlsruhe nehmen wir Ihre Abmahnung unter die Lupe, besprechen mit Ihnen Ihre Handlungsalternativen und sagen Ihnen ehrlich, wann sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnt.
Seit 1911 in Karlsruhe
Über 100 Jahre Kanzleigeschichte am Standort Karlsruhe – gewachsene Erfahrung, feste Ansprechpartner und ein Netzwerk, das trägt.
Fachanwälte statt Allrounder
18 Fachanwaltschaften und Tätigkeitsschwerpunkte unter einem Dach. Ihr Fall landet bei der Anwältin oder dem Anwalt, der genau dieses Gebiet täglich bearbeitet.
Kooperationspartner
Enge Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft Buchstelle Oberrhein – rechtliche und steuerliche Fragen aus einer Hand.
Wir helfen Ihnen in Karlsruhe, sich angemessen gegen eine Abmahnung zu wehren:
- Betreuung durch einen Fachanwalt
- Persönliche Beratung mit Einzelfallprüfung
- Verhandlungen mit der Gegenseite
- Einlegen von Widerspruch oder Klage
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Wir sind Ihr Ansprechpartner
in diesen Rechtsgebieten
01
Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
02
Erbrecht
Testament, Pflichtteil, Erbfolge
03
Bau- & Architektenrecht
Baumängel, Werkvertrag, Honorar
04
Handels- & Gesellschaftsrecht
GmbH, Gesellschafterstreit, Handelsrecht
05
Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Abfindung
06
Verkehrsrecht
Unfall, Bußgeld, Führerschein
07
Versicherungsrecht
Leistungsablehnung, Berufsunfähigkeit
08
Mietrecht
Mietvertrag, Kündigung, NebenkostenUnsere Kanzlei in Zahlen
Was sind zulässige Abmahnungsgründe in Karlsruhe?
Eine Abmahnung kann aus vielen verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Zu den häufigsten Abmahngründen in Karlsruhe zählen beispielsweise Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit oder Alkohol am Arbeitsplatz.
Ganz typische und zulässige Abmahngründe in Karlsruhe:
- Schlechtleistung und Arbeitsverweigerung
- Vortäuschen eines Krankheitsfalls
- Verspätete oder fehlende Krankmeldung
- Verstoß gegen die Kleiderordnung
- Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz
- Diebstahl zulasten des Arbeitgebers
- Private ungenehmigte Internetnutzung
- Wiederholte Unpünktlichkeit
Wussten Sie: Nicht nur Ihr Chef hat das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Auch Sie können Ihren Arbeitgeber in Karlsruhe abmahnen, wenn dieser gegen vereinbarte Pflichten verstößt. Zulässige Abmahngründe können zum Beispiel sein, wenn Ihnen Ihr Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird oder Ihnen Ihre Pausenzeiten nicht gewährt werden.
Ist eine mündliche Abmahnung in Karlsruhe überhaupt gültig?
Ja, wenn Sie in Karlsruhe eine mündliche Abmahnung erhalten haben, ist diese tatsächlich gültig. Denn die Aussprache einer Abmahnung ist grundsätzlich formfrei. Dies bedeutet, dass auch eine mündliche Abmahnung am Telefon oder per WhatsApp in Karlsruhe theoretisch möglich und zulässig ist. In der Praxis erfolgt eine Abmahnung jedoch meist schriftlich. Grund hierfür sind Dokumentations- und Nachweiszwecke.
Abmahnung erhalten: Was dagegen tun in Karlsruhe?
Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe, wenn Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. In Karlsruhe stehen Ihnen je nach Ausgangslage gleich mehrere Wege offen, um zu reagieren. Sinnvoll ist es in jedem Fall, dass Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der das Schreiben prüft und Ihre Möglichkeiten mit Ihnen bespricht. So könnte die Abmahnung bereits aus formellen Gründen unwirksam sein.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihnen keine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann, können Sie eine Gegendarstellung verfassen und Ihren Arbeitgeber auffordern, diese zu Ihrer Personalakte hinzuzufügen. Durch die Gegendarstellung können wichtige Beweismittel gesichert werden.
Soll die Abmahnung jedoch komplett aus Ihrer Akte entfernt werden, müssen Sie eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht in Karlsruhe einreichen. Sie sehen: Was Sie in Ihrer individuellen Situation am besten tun, erfordert immer eine Einzelfallbetrachtung.
Unser Versprechen:
Fachanwaltliche Beratung. Klare Einschätzung.
Persönlich an Ihrer Seite.
Seit 1911 in Karlsruhe – und in jedem einzelnen Mandat mit demselben Anspruch.